AGB
Die AGBs gelten für alle abgeschlossenen Verträge und Abmachungen zwischen DKKD David Rathke Kommunikation & Design (im Nachfolgendem als DKKD genannt) und den Auftraggebern. Ohne sofor tigen und ausdrücklichen Widerruf gelten die AGBs als vereinbart.
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und sonstige Vereinbarungen
Für Aufträge, Vereinbarungen und Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt die Zustimmung jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers. Abweichende Regelungen werden nur in beiderseitigem Einverständnis durch Schriftform geregelt. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Auftraggeber abhängig. Unter einem grafischen Entwurf wird ausschließlich die grafische Gestaltung einer Kommunikationslösung im Online- und Print-Bereich aufgrund eines rechtzeitigen und vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit verstanden. Der grafische Entwurf wird in Form einer Layoutvorlage auf einer elektronischen Benutzeroberfläche wie PDF per Mail, auf dem Laptop, Netbook oder mittels eines Papierausdrucks präsentiert. DKKD hat im Rahmen des Briefings durch den Auftraggeber grundsätzlich typografische, grafische und fotografische Gestaltungsfreiheit, Material- und Papierauswahl sind Teil des Entwurfs, Reklamationen in Bezug auf die kreative und künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Falls Korrekturen am Layout auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden sollen, trägt dieser die anfallenden Mehrkosten.
2. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unverbindlich und so, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Spätere Änderungen nach Angebotsannahme durch den Auftraggeber inklusive der dadurch entstehenden Mehrkosten werden vom Auftraggeber getragen. Auch Materialkosten, welche vom Auftraggeber veranlasst werden, gehen zu Kosten des Auftraggebers, wie beispielsweise: Datenversand, Dateiträger wie DVD, USB-Stick, Ausdrucke, Kopien usw.
3. Zahlung
Zahlungen erfolgen immer sofort „Rein Netto“ nach Erhalt der Rechnung, d.h. ohne Abzug. Die Rechnung wird mit Leistungsdatum ausgestellt. Andere Vereinbarungen werden nur gesondert und nur durch DKKD individuell vereinbart. Bei außergewöhnlich hohen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Lieferung
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der erforderlichen, gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Dem Auftragnehmer steht zu die vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im allgemeinen kaufmännischen Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils des Auftragnehmers – an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
6. Haftung, Beanstandungen, Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung verlangen). Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben. Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner. Von DKKD gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch DKKD gestattet. Von DKKD erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. DKKD übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners und übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Ebenso übernimmt DKKD keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornografischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch DKKD schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an DKKD erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht, sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt nach dem Urheberrechtsgesetz § 31 UrhG. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen inkl. Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch DKKD weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung- auch nur von Teilen – ist unzulässig. Die Entwürfe und Reinzeichnungen inkl. Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. DKKD überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck vereinbarten und erforderlichen Nutzungsrechte. Die Leistungen dürfen nur für die im Vorfeld schriftliche oder mündlich vereinbarten Nutzungsarten und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachtem Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Rechnung sowie alle auftragsbezogenen Leistungen, Organisations- und Materialkosten sowie aller verauslagten Fremdkosten. Wiederholungsnutzungen (bspw. Nachdruck) oder Mehrfachnutzungen für andere Medien oder das gleiche Medium sind kostenpflichtig und bedürfen der Einwilligung von DKKD. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von DKKD. Über den Umfang der Nutzung steht DKKD ein Auskunftsrecht zu. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
8. Nennungen und Kennzeichnungen
Der Auftraggeber übergibt DKKD das Recht, Quellenangaben, Impressumsangaben und sonstige Nennungen an die Arbeiten, Layouts und Entwürfe anzubringen. Der Auftraggeber wird angehalten Schutzvermerke sowie Copyrights und andere Vorbehalte unverändert zu übernehmen.
9. Referenzen
DKKD behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken und Referenzangaben auf der eigenen Homepage zu verwenden, insbesondere den Auftraggebern in andere Referenzlisten zu Werbe- und Imagezwecken aufzunehmen.
10. Belegmuster
Von allen Arbeiten überlässt der Auftraggeber DKKD mindestens zehn einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. DKKD ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide, Auftraggeber und Auftragnehmer, ist Ahrenswohlde. Es gilt das allgemeine Recht in Deutschland. Vereinbarungen in Angeboten von DKKD, die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.